Friedhofsgebühren

Definition:
Unter Friedhofsgebühren versteht man die öffentlich-rechtlichen Abgaben, die von der jeweiligen Friedhofsverwaltung für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen erhoben werden. In Duisburg werden diese Gebühren durch die Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) oder den jeweiligen kirchlichen Träger festgelegt.

Details:
Die Friedhofsgebühren umfassen in der Regel

  • Grabnutzungsgebühr: Kosten für das Recht, eine Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist zu nutzen.
  • Beisetzungsgebühr: Kosten für das Öffnen und Schließen des Grabes sowie die Bereitstellung der Trauerhalle.
  • Verwaltungsgebühren: Gebühren für die Beurkundung und die Führung der Grabregister.
  • Unterhaltungsgebühren: Beiträge zur allgemeinen gärtnerischen Instandhaltung der Friedhofsanlage.

Zusammenfassend sind Friedhofsgebühren zweckgebundene Abgaben an den Friedhofsträger, über deren genaue Höhe wir Sie gerne persönlich ausführlich beraten.

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