Definition:
Unter einer Umbettung versteht man das Ausgraben eines Verstorbenen (Sarg) oder einer Urne und deren anschließendes Wiederbeisetzten an einem anderen Ort. In Deutschland ist dies aufgrund des Schutzes der Totenruhe streng reglementiert. Eine Umbettung bedarf stets einer behördlichen Genehmigung durch die zuständige Friedhofsverwaltung oder das Gesundheitsamt – bzw. in besonderen Fällen (wie bei strafrechtlichen Ermittlungen) einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung.
Details:
In Duisburg erleben wir oft, dass Umbettungen von Angehörigen gewünscht werden, wenn Familien ihren Wohnort dauerhaft verändern oder ein gemeinsames Familiengrab an einem zentralen Ort (z. B. auf dem Friedhof Trompet oder Asterlagen) entstehen soll.
Wichtig zu wissen: Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Umbettung besteht nicht; es muss immer ein nachweisbarer „wichtiger Grund“ vorliegen, der den Schutz der Totenruhe überwiegt.
Wir bei Bestattungen Menge unterstützen Sie bei der komplizierten Antragstellung (z. B. bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg) sowie bei der Kommunikation mit den Behörden. Wir kümmern uns um die würdevolle Durchführung der Ausbettung, den fachgerechten Transport und die Beisetzung am neuen Ruheplatz.