Sarg & Sargpflicht

Definition:
Ein Sarg ist ein schützendes Behältnis aus Holz oder anderen biologisch abbaubaren Materialien zur Aufbahrung, Überführung und Beisetzung eines Verstorbenen. In Deutschland gilt für Erdbestattungen grundsätzlich die gesetzliche Sargpflicht, während bei einer Feuerbestattung ein spezieller Verbrennungssarg für die Einäscherung verwendet wird.

Details:
Särge variieren in Form, Holzart, Ausstattung und Design – von schlichten Kiefernsärgen bis hin zu edel verzierten Modellen aus Eiche oder Edelholz. Neben der Pietät müssen Särge jedoch vor allem strenge Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsstandards erfüllen. Sie müssen mechanisch stabil sein, flüssigkeitsdicht schließen und sich im Boden innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist vollständig zersetzen. Auch für Feuerbestattungen sind spezielle Verbrennungssärge zwingend vorgeschrieben, um eine sichere und gleichmäßige Einäscherung im Krematorium zu gewährleisten.

Aus diesen Gründen ist es rechtlich und praktisch in der Regel nicht möglich, einen Sarg einfach selbst zu bauen: Eigenkonstruktionen entsprechen selten den geforderten Umweltrichtlinien, Normmaßen und Belastungsvorgaben der Friedhofssatzungen sowie Krematorien.

Ausnahmen von der Sargpflicht:
Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verzichtet zwar auf einen strikten flächendeckenden Sargzwang bei der Beisetzung, überlässt die genaue Regelung jedoch den jeweiligen Kommunen und Friedhofsträgern. Der Transport eines Verstorbenen muss aus hygienischen Gründen immer in einem geschlossenen Sarg erfolgen. Bei der eigentlichen Erdbestattung lassen jedoch immer mehr Friedhöfe (wie auch in Duisburg auf ausgewählten muslimischen Grabfeldern) Ausnahmen zu: Aus religiösen Gründen – etwa im Rahmen einer traditionellen islamischen Bestattung – kann der Verstorbene dort nach dem Transport direkt im Leichentuch in die Erde gebettet werden. Wir beraten Sie gerne transparent zu den passenden Sargmodellen sowie zu allen regionalen Sonderregelungen auf den Duisburger Friedhöfen.

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