Nachlassgericht

Definition:
Das Nachlassgericht ist eine Spezialabteilung des zuständigen Amtsgerichts. Es ist für alle rechtlichen Angelegenheiten zuständig, die nach dem Tod eines Menschen bezüglich dessen Vermögens und Erbes geregelt werden müssen.

Details:
Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Wohnsitz des Verstorbenen. Innerhalb von Duisburg verteilt sich die Zuständigkeit auf zwei Nachlassgerichte:

  • Amtsgericht Duisburg (Stadtmitte): Zuständig für Nachlassangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus den Stadtbezirken Mitte, Süd und West (Rheinhausen).

  • Amtsgericht Duisburg-Ruhrort: Zuständig für die nördlichen Duisburger Stadtbezirke (u. a. Meiderich-Beeck, Homberg/Ruhrort, Hamborn und Walsum).

Hauptaufgaben des Nachlassgerichts:

  • Verwahrung und Eröffnung von Testamenten: Das Gericht verwahrt amtliche Testamente sowie Erbverträge und eröffnet diese nach Erhalt der Sterbeurkunde.

  • Ausstellung von Erbscheinen: Ein Erbschein wird benötigt, um sich gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt offiziell als rechtmäßiger Erbe auszuweisen.

  • Entgegennahme von Erbausschlagungen: Möchten Erben eine Erbschaft (beispielsweise wegen Überschuldung) nicht annehmen, muss die Erbausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen persönlich oder über einen Notar beim Nachlassgericht erklärt werden.

  • Sicherung des Nachlasses: Gibt es keine bekannten Erben oder ist das Vermögen gefährdet, setzt das Gericht eine Nachlasspflegschaft ein.

Wir unterstützen Sie nach einem Todesfall verlässlich bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und informieren Sie darüber, welches Nachlassgericht in Ihrem konkreten Fall zuständig ist.

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