Definition:
Der Friedhofszwang ist eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die besagt, dass die sterblichen Überreste eines Menschen (sowohl im Sarg als auch in der Urne) grundsätzlich auf einem staatlich genehmigten Friedhof beigesetzt werden müssen.
Außer bei See- und Himmelsbestattungen.

Details: Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Totenruhe und der öffentlichen Hygiene, wird aber aufgrund des Wunsches nach individuelleren Bestattungsformen immer wieder öffentlich diskutiert und mitunter regional anders geregelt. In Duisburg gibt es keine Ausnahmen.

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