Definition:
Unter der Aufbahrung versteht man die würdige Herrichtung und Präsentation des Verstorbenen, um den Hinterbliebenen die Möglichkeit zu geben, persönlich Abschied zu nehmen.
Details:
Man unterscheidet zwischen der offenen Aufbahrung (bei der der Sargdeckel geöffnet ist) und der geschlossenen Aufbahrung. Dieser Moment gilt als wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung, um die Unwiderruflichkeit des Todes zu begreifen und in Ruhe „Adieu“ zu sagen.