Definition:
Unter einer Flussbestattung versteht man die Beisetzung der Asche in einem fließenden Gewässer unter Verwendung einer biologisch abbaubaren Urne. Da diese Form der Beisetzung in Nordrhein-Westfalen aufgrund der geltenden Bestattungsgesetze derzeit nicht zulässig ist, erfolgt die Durchführung meist in speziellen Abschnitten grenznaher Flüsse in den Niederlanden oder der Schweiz.
Details:
Die Zeremonie findet meist direkt von einem Schiff aus statt, wobei die Asche in einer speziellen Seeurne der Strömung übergeben wird. Diese Form der Beisetzung gilt als besonders naturnahe Art des Abschieds und symbolisiert den ewigen Kreislauf des Lebens. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen diese Bestattungsart derzeit nicht vorsehen, informieren wir Sie umfassend über die legalen Möglichkeiten im benachbarten Ausland und koordinieren die gesamte Überführung. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Partnerreedereien vor Ort zusammen und beraten Sie gerne zu allen organisatorischen Schritten sowie den anfallenden Kosten.