Patientenverfügung

Definition:
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe sie im Falle einer künftigen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie tritt in Kraft, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, etwa aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, und stellt sicher, dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt.

Details:
In der Beratung bei uns spielt die Patientenverfügung eine zentrale Rolle innerhalb der umfassenden Vorsorge. Sie ist rechtlich bindend für Ärzte und Pflegepersonal, sofern sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Wichtig ist dabei, dass die Formulierungen möglichst konkret sind, um im Ernstfall Interpretationsspielräume zu vermeiden. Idealerweise wird sie durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt, damit eine Vertrauensperson den festgelegten Willen gegenüber den Medizinern durchsetzen kann.

Für eine ganzheitliche Bestattungsvorsorge in Duisburg empfehlen wir, die Patientenverfügung regelmäßig (etwa alle zwei Jahre) zu überprüfen und durch eine erneute Unterschrift zu bestätigen. So bleibt dokumentiert, dass die getroffenen Festlegungen weiterhin dem aktuellen Willen entsprechen. Die Dokumente sollten zudem so hinterlegt werden, dass sie im Notfall schnell auffindbar sind – beispielsweise durch einen Hinweis bei den Vorsorgeunterlagen in unserem Haus.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema entlastet nicht nur die Angehörigen in emotional schwierigen Momenten, sondern gibt auch die Sicherheit, dass medizinische Entscheidungen im eigenen Sinne getroffen werden.

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