Definition:
„Leichengift“ ist ein veralteter, wissenschaftlich nicht haltbarer Begriff aus dem 19. Jahrhundert. Er beschreibt die Annahme, dass von Verstorbenen eine hochgradig giftige Substanz ausgehe, die bereits bei bloßer Berührung oder über die Luft lebensgefährlich sei.

Details:
Aus medizinischer und biologischer Sicht gibt es ein solches universelles „Substanz-Gift“ nicht. Beim natürlichen Verwesungsprozess entstehen durch den Abbau von Eiweißen organische Verbindungen – sogenannte biogene Amine (wie Ptomaine, Cadaverin oder Putrescin). Diese riechen stark und können in hoher Dosis oder bei direktem Verzehr toxisch wirken, stellen aber bei normalem Kontakt oder dem Aufenthalt in der Nähe eines Verstorbenen keine Vergiftungsgefahr dar.

Eine tatsächliche Infektionsgefahr geht bei einem Todesfall nicht von chemischen Abbauprodukten aus, sondern von eventuell vorhandenen Krankheitserregern (Bakterien oder Viren), die der Mensch bereits zu Lebzeiten in sich trug. Deshalb gelten im Bestattungswesen strenge Hygiene- und Arbeitsschutzstandards für den Umgang mit Verstorbenen.

Der Mythos um Nüsse, Obst und Friedhofspflanzen:
Rund um den Begriff „Leichengift“ halten sich bis heute hartnäckige Mythen. Ein bekannter Volksglaube besagt, dass man Früchte, Beeren oder Nüsse, die auf einem Friedhof wachsen (z. B. Walnüsse von Friedhofsbäumen), keinesfalls essen dürfe, da diese „Leichengift“ aus dem Boden aufnehmen würden.

  • Wissenschaftliche Tatsache: Pflanzen nehmen Nährstoffe und Wasser über ihre Wurzeln auf, verstoffwechseln diese und bauen organische Verbindungen ab. Ein Transport von biologischen Verwesungsstoffen oder Garstoffen in Früchte oder Nüsse findet nicht statt.

  • Tatsächliche Gründe für Zurückhaltung: Aus hygienischer Sicht empfiehlt sich das Waschen von Friedhofsobst lediglich wegen allgemeiner Verschmutzungen oder Düngemitteln. Der Hauptgrund, Früchte auf Friedhöfen nicht zu pflücken, ist meist ethischer Natur: Viele Friedhofssatzungen verbieten das Ernten, um die Ruhe des Ortes zu wahren und die Pflanzen als dekorativen Teil der Gedenkstätte zu schützen.

Wir beraten Sie gerne transparent zu allen Fragen rund um Hygiene, Aufbahrungen und den sicheren Umgang bei einer Abschiednahme. Und auch zu besonderen Regelungen auf Duisburger Friedhöfen.

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