Leichenpass & Urnenpass

Definition:
Ein Leichenpass (international meist als Laissez-passer pour un cadavre bezeichnet) ist ein amtliches, mehrsprachiges Dokument, das für den grenzüberschreitenden Transport eines Verstorbenen zwingend vorgeschrieben ist. Er dient als behördliche Genehmigung dafür, dass ein Leichnam im Sarg oder die Asche in einer Urne international überführt und in ein anderes Land ein- oder durchgeführt werden darf.

Details:
Der Leichenpass bzw. der entsprechende Urnenpass stellt sicher, dass bei einer Auslandsüberführung alle hygienischen, seuchenpolizeilichen und rechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden:

  • Überführung im Sarg: Für den Transport im Sarg gelten besonders strenge Hygieneauflagen. Die Erteilung setzt voraus, dass der Verstorbene in einem speziell versiegelten Zinksarg eingebettet ist.

  • Überführung der Urne: Auch für den Transport von Asche über Staatsgrenzen hinweg ist ein amtlicher Pass (oder eine behördliche Urnenbescheinigung) erforderlich. Dieser bestätigt der Zoll- und Grenzbehörde, dass sich in der verschlossenen Kapsel ausschließlich die Asche des Verstorbenen befindet und die Einäscherung ordnungsgemäß dokumentiert wurde.

  • Ausstellung und Zuständigkeit: Das Dokument wird von der zuständigen Behörde (meist dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt des Sterbeorts) auf Antrag des Bestatters ausgestellt.

  • Erforderliche Unterlagen: Benötigt werden unter anderem der Totenschein, die Sterbeurkunde, der Einäscherungsnachweis (bei Urnen) sowie gegebenenfalls die Freigabe der Staatsanwaltschaft bei unklarer Todesursache.

Bei internationalen Trauerfällen kümmern wir uns von Duisburg aus um die komplette bürokratische Abwicklung. Wir beschaffen alle notwendigen Dokumente für Sarg- und Urnentransporte, stimmen uns mit den jeweiligen Botschaften ab und organisieren die Überführung ins Ausland oder aus dem Ausland zu uns.

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