Definition:
Ein Erbschein ist ein offizielles Zeugnis des Nachlassgerichts, das die rechtmäßigen Erben ausweist und feststellt, über welchen Anteil am Nachlass Sie verfügen können. Er dient im Rechtsverkehr als Nachweis darüber, wer berechtigt ist, über das Erbe des Verstorbenen zu verfügen.

Details:
Der Erbschein wird benötigt, um gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass man befugt ist, Konten aufzulösen oder Immobilien umzuschreiben. Er wird nur auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht (z. B. Amtsgericht Duisburg) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ausgestellt. Dabei kann es sich um einen Alleinerbschein, einen gemeinschaftlichen Erbschein für Erbengemeinschaften oder einen Teilerbschein handeln.
Wichtig zu wissen: Ein Erbschein ist nicht immer zwingend erforderlich – oft reicht ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll aus.
Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Trauerfallhilfe dabei, die notwendigen Schritte für die Beantragung einzuleiten.

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