Definition:
Die Exhumierung (auch Umbettung genannt) bezeichnet das Ausgraben der Überreste eines bereits bestatteten Leichnams oder einer Urne aus der bisherigen Grabstätte.
Details:
Eine Exhumierung ist in Deutschland an strenge gesetzliche Auflagen gebunden und stellt die absolute Ausnahme dar. Die Totenruhe genießt einen hohen rechtlichen Schutz. Eine Ausgrabung wird daher nur genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa bei einer richterlich angeordneten Vorgehensweise (z. B. zur Spurensicherung) oder bei einer vom Gesundheitsamt und der Friedhofsverwaltung bewilligten Umbettung aus persönlichen oder familiären Gründen.
Für eine Genehmigung in NRW müssen genaue Fristen und hygienische Vorgaben beachtet werden. Auch die ausdrückliche Zustimmung des Nutzungsberechtigten der Grabstätte sowie der nächsten Angehörigen ist zwingend erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen und behördlichen Schritten – von der Antragstellung bei den Duisburger Behörden bis hin zur pietätvollen und fachgerechten Durchführung der Umbettung.