Definition:
Ein Gemeinschaftsgrab ist eine Grabstätte auf einem Friedhof, in der mehrere Verstorbene in jeweils eigenen Särgen oder Urnen beigesetzt werden. Diese Grabanlagen sind meist gärtnerisch einheitlich gestaltet und werden über die gesamte Ruhefrist durch den Friedhofsträger gepflegt.
Details:
Das Gemeinschaftsgrab bietet eine würdevolle Alternative zur anonymen Bestattung. Im Gegensatz zur völlig namenlosen Beisetzung werden bei gemeinschaftlichen Grabfeldern die Namen der Verstorbenen oft auf einer zentralen Stele, einer Gedenktafel oder individuellen Namensplatten direkt am Grab vermerkt. Für die Angehörigen entfällt die oft belastende Verpflichtung zur eigenen Grabpflege, da diese in der Friedhofsgebühr bereits enthalten ist.
In Duisburg gibt es verschiedene Formen, wie etwa die Gemeinschaftgräber auf dem Friedhof Rumeln-Kaldenhausen.
Wir beraten Sie gerne zu den Standorten und den jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten auf den Duisburger Friedhöfen.