Definition:
Als infektiöse Verstorbene werden Personen bezeichnet, die zum Zeitpunkt ihres Todes an einer meldepflichtigen oder hochgradig ansteckenden Krankheit (nach dem Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG) gelitten haben. In diesen Fällen gelten besondere Schutz- und Hygienevorschriften für den Umgang und die Bestattung.
Details:
Liegt eine Infektionsgefahr vor, wird dies in der Regel bereits im vertraulichen Teil der Todesbescheinigung durch den feststellenden Arzt vermerkt. Für uns als Bestatter bedeutet dies die Anwendung spezieller Schutzmaßnahmen: Die hygienische Versorgung erfolgt unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, und der Verstorbene wird in einem speziellen, meist feuchtigkeitsdichten Leichensack (Bodybag) sowie in einem fest verschlossenen Sarg eingebettet.
Eine offene Aufbahrung ist in solchen Fällen zum Schutz der Angehörigen und der Öffentlichkeit meist nicht möglich.
Wir sind für den Umgang mit infektiösen Verstorbenen geschult und sorgen dafür, dass auch unter diesen besonderen Umständen ein würdevoller Abschied unter Einhaltung aller gesetzlichen Sicherheitsstandards gewährleistet ist.