Definition:
Unter einer Umbettung versteht man das Ausgraben eines Verstorbenen oder einer Urne und deren anschließende Wiederbeisetzen an einem anderen Ort. In Deutschland ist dies aufgrund der Totenruhe streng reglementiert und bedarf immer einer behördlichen Genehmigung durch das Gesundheitsamt oder die Friedhofsverwaltung.
Details:
In Duisburg erleben wir oft, dass Umbettungen gewünscht werden, wenn Familien ihren Wohnort dauerhaft verändern oder ein gemeinsames Familiengrab an einem zentralen Ort (z. B. auf dem Friedhof Trompet oder Asterlagen) entstehen soll.
Wichtig zu wissen: Ein Rechtsanspruch auf Umbettung besteht nicht; es muss immer ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Wir bei Bestattungen Menge unterstützen Sie bei der komplizierten Antragstellung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg und kümmern uns um die würdevolle Durchführung und den Transport zum neuen Ruheplatz.