Definition:
Eine Sozialbestattung ist eine Beisetzung, bei der das zuständige Sozialamt die erforderlichen Kosten auf Antrag übernimmt. Dies tritt ein, wenn den bestattungspflichtigen Angehörigen die Übernahme der Kosten aus eigenen Mitteln finanziell nicht zugemutet werden kann (§ 74 SGB XII). Im Gegensatz zur ordnungsbehördlichen Bestattung (Bestattung von Amts wegen) bleibt hier das Recht der Angehörigen zur Totenfürsorge bestehen – sie können also die Art und den Rahmen der Bestattung aktiv mitgestalten.
Details:
Der wesentliche Unterschied zur Bestattung durch das Ordnungsamt liegt in der Entscheidungsfreiheit: Während das Ordnungsamt bei fehlenden Angehörigen lediglich für eine einfache und meist anonyme Beisetzung sorgt, ermöglicht eine Sozialbestattung einen persönlichen und würdevollen Abschied. Die Stadt Duisburg übernimmt hierbei die Kosten für eine einfache, aber angemessene Bestattung sowie die Friedhofsgebühren.
Wir von Bestattungen Menge führen Sozialbestattungen mit der gleichen Sorgfalt und Pietät durch wie jede andere Beisetzung auch. Unser Augenmerk liegt darauf, dem Verstorbenen einen respektvollen Abschied zu bereiten, der den bewilligten Rahmen des Sozialamtes wahrt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der persönlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Entscheidung über die Kostenübernahme ausschließlich durch das zuständige Sozialamt erfolgt. Sobald Ihnen eine entsprechende Kostenzusage vorliegt oder die Finanzierung geklärt ist, unterstützen wir Sie bei der würdevollen Umsetzung der Trauerfeier und Beisetzung in Duisburg.