Auftraggeber Ordnungsamt

28. März 2023

Impression vom Friedhof Essenberg, Duisburg - Foto: Thorsten Hemsteg

Wenn es keine Angehörigen oder Freunde gibt, die sich um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern möchten (oder müssen) und wenn es keine Bestattungsvorsorge gibt, ist das Ordnungsamt für die Beisetzung verantwortlich.

Generell sind die Angehörigen per Gesetz zur Bestattung verpflichtet. D.h. sie müssen sich um die Organisation kümmern und auch die Kosten tragen. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Je älter jemand wird, desto höher ist also die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Todeszeitpunkt keine Angehörigen mehr gibt – insbesondere, wenn es keine Kinder gibt.
Wenn man zu Lebzeiten alles durch eine Bestattungsvorsorge geregelt hat, ist das nicht weiter schlimm. Dann läuft alles seinen Weg so, wie man es sich gewünscht hat. Wir Bestatter wissen was zu tun ist und nehmen das in die Hand. Finanziell ist durch die Vorsorge auch alles abgesichert.

Ohne Bestattungsvorsorge kann das anders aussehen.

Wenn jemand Zuhause (allein) tot aufgefunden wird, verständigt die Polizei das Ordnungsamt. Krankenhäuser, Pflegeheime und Hospize tun das genauso, wenn ihnen keine Angehörigen bekannt sind (oder der Bestatter, der verständigt werden soll).

Das Ordnungsamt wiederum macht sich dann auf die Suche nach Angehörigen. Dazu werden Melderegister und Nachlassgerichte angefragt. Doch die Zeit läuft. Denn ab dem Eintreten des Todes gilt in NRW eine Bestattungsfrist von 10 Tagen. Wenn das Ordnungsamt in dieser Zeit keine Angehörigen findet, ordnet es eine Bestattung (Notbestattung) an. Diese soll unter Beachtung von Religion und Kultur würdevoll, aber kostengünstig sein.
Deswegen wird in der Regel eine Feuerbestattung beauftragt. Zum einen ist es eine günstige Bestattungsart und zum anderen entspannt das zumindest zeitlich etwas die Situation. Denn die Asche muss nicht sofort beerdigt werden. So gewinnen die Ämter wertvolle Zeit zwischen der Einäscherung und der Beerdigung, um evtl. noch Angehörige zu finden.
Sollten sich weiterhin keine Angehörigen finden lassen, wird die Asche nach einigen Wochen beigesetzt. Wie genau diese Beisetzung (anonym, teil-anonym usw.) erfolgt, hängt von der Kommune ab und auch davon ob es z. B. Vereine gibt, die sich daran beteiligen.

Die einzige Chance, dass nun Freunde und Bekannte von dem Todesfall erfahren und Abschied nehmen können liegt nun beim Hörensagen oder evtl. bei der Kirche. Wenn der Verstorbene Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche war, kann es sein, dass eben diese den Tod bekannt gibt und auch den Termin für die Beisetzung der Urne.

Bild von Gábor Bejó auf Pixabay

Eine ordnungsbehördliche Bestattung sichert eben die Einhaltung der Bestattungsgesetze, aber sie kann nicht ansatzweise das leisten, was wir gemeinhin alles im Rahmen einer Beerdigung tun. Logisch. Denn im Zweifel bleibt es dabei, dass sich keine Angehörigen finden, und der Staat trägt die Kosten – wenn die Kosten nicht aus dem Vermögen des Verstorbenen gedeckt werden können.

Denken Sie deswegen bitte jetzt darüber nach, was Ihnen und Ihren Liebsten (das müssen ja nicht zwingend Verwandte sein) nach Ihrem Tod wichtig ist!

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, vereinbaren Sie gerne einen Termin!

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