Die Art des Todes

15. Dezember 2022

Vor dem Polizeipräsidium

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Todesarten: dem „natürlichen“ und dem „nicht natürlichen“ Tod.
Für Trauernde beginnt an dieser Stelle oft das Gefühlschaos zwischen tragisch und/oder traurig. Für uns ist das mit Blick auf den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf nach dem Tod ein entscheidendes Kriterium.

Die meisten Menschen (laut Wikipedia rund 97%) sterben eines natürlichen Todes. Damit ist Tod durch Krankheit oder aufgrund des Alters gemeint.
Der Arzt wird gerufen und attestiert den Tod durch Ausstellen des Totenscheines.
Unmittelbar können wir dann mit unserer Arbeit beginnen und mit den Hinterbliebenen alles Nötige und Mögliche besprechen und in die Wege leiten.

Etwas anders sieht das bei einem nicht natürlichen Tod oder einer ungewissen/ungeklärten Todesursache aus.

Zum nicht natürlichen Tod zählen alle Tötungsdelikte (Mord oder Tod in Folge von Körperverletzung), auch Selbsttötungen (Selbstmord oder auch Suizid genannt) und Unglücksfälle (in Folge von Naturkatastrophen, durch z. B. Arbeits-, Sport- oder Autounfälle oder auch im häuslichen Umfeld).

Unter ungeklärten/ungewissen Todesursachen versteht man das Fehlen von Anhaltspunkten für einen natürlichen Tod. Es scheint eben unklar, warum der Tod eingetreten ist.

In diesen Fällen muss die Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt klären. Auch, wenn es sich um eine unbekannte Person handelt. Dazu wird der Verstorbene in die Rechtsmedizin gebracht. Im Fokus der Untersuchungen steht nicht die Klärung der Todesursache, sondern ob fremdes Verschulden den Tod herbeigeführt hat (Verdacht auf eine Straftat).

Nach Abschluss der Untersuchungen wird der Verstorbene frei gegeben. Das kann recht schnell gehen oder aber auch über eine Woche dauern.
Nach der Freigabe fahren wir zur Kriminalpolizei und holen den Verstorbenen zu uns ins Haus.

In Abhängigkeit davon, wie lange der Verstorbene zu diesem Zeitpunkt bereits tot ist und/oder welche Verletzungen er ggfs. erlitten hat, sind dann spezielles Fachwissen (Thanatopraxie) und Erfahrung gefragt. Erst recht, wenn sich die Angehörigen eine Verabschiedung am offenen Sarg wünschen.
Wir sind dankbar, dass wir über solches Fachpersonal verfügen und somit auch in schwierigen Fällen eine ästhetische und pietätvolle Abschiednahme ermöglichen können.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben!

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