+++ Den aktuellen Stand (01/2023) finden Sie hier! +++
Wir bitten Sie weiterhin eine Maske in unseren Räumlichkeiten zu tragen.
Für Trauerkaffees, Beerdigungsfeiern, Rauen und Nachfeiern gilt aktuell vielfach die 3G-Regelung.
Kirchen und Friedhöfe haben für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch in der Regel besondere Vorsichtsmaßnahmen – die sie aufgrund ihres Hausrechts individuell selbst festlegen können. Ob Sie also zum Beispiel eine Maske bei der Beerdigung tragen müssen, hängt von dem jeweiligen Friedhof ab. Die Regeln 2G und 2G Plus finden unseres Wissens im Moment keine Anwendung. D. h. Ihre Teilnahme an allen Trauerfeierlichkeiten und der Beerdigung sollte auch ungeimpft möglich sein.
Für diese Angaben können wir aber keine Gewähr übernehmen. Das Hausrecht kann sich jederzeit ändern.
Deswegen können wir Ihnen nur persönlich Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge geben. Rufen Sie uns gerne an!
Mehr Informationen zum Abschiednehmen in der Pandemie.