Wann die Beerdigung nach Eintreten des Todes stattfinden kann oder muss, hängt zum einen von den Bestattungsgesetzen ab und zum anderen von den Wünschen der An- und Zugehörigen und natürlich auch den freien Kapazitäten der anderen beteiligten Personen und Einrichtungen.
Die gesetzlichen Fristen in NRW
Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) regelt die rechtlichen Fristen im Umgang mit Verstorbenen – in unserem Fall in Duisburg.
Generell dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden an dem Ort verbleiben, wo sie gestorben sind.
Innerhalb dieser Frist müssen wir die Verstorbenen zu uns holen oder in eine dafür vorgesehene Räumlichkeit mit Kühlung auf dem Friedhof bringen.
Zwingende Voraussetzung dazu ist die Todesbescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird.
Danach entscheidet die Bestattungsart über den weiteren zeitlichen Ablauf.
Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch sicher der Tod eingetreten ist.
Die Praxis zeigt, dass sich eine Beisetzung aber auch nicht so schnell organisieren lässt, als dass es kritisch mit dieser 24-Stunden-Regelung werden könnte.
Wir benötigen z. B. die Beurkundung vom Standesamt, evtl. sollen noch Trauerkarten verschickt werden und der Friedhof muss die Grabstätte nach Auftrag ausheben.
In der Regel benötigen wir mind. 2 Werktage zwischen unserem ersten Gespräch und der Beisetzung.
Spätestens 10 Tage nach Eintreten des Todes muss die Erdbestattung stattfinden.
Diese Frist rechnet Sonn- und Feiertage mit.
Das Gleiche gilt für den Einäscherungstermin bei einer Feuerbestattung. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Verstorbene im Krematorium noch von einem Amtsarzt begutachtet werden muss. Und diese Amtsarzttermine finden für gewöhnlich unter der Woche statt. Das verkürzt die Zeit, die man zur Verabschiedung oder einer Trauerfeier am Sarg hat.
Die Beisetzung der Totenasche muss innerhalb von 6 Wochen ab Kremation erfolgen.
Genau das kann der Grund sein, warum man sich für eine Feuerbestattung entscheidet. Eben wenn man mehr Zeit vor der Bestattung braucht um z. B. An- und Zugehörige zu informieren und einzuladen.
Mit Einrechnen muss man natürlich, dass das Krematorium (inkl. Amtsarzt) auch einige Zeit braucht, ca. 1 Woche.
Die Spanne zwischen unserem ersten Gespräch und dem frühestmöglichen Bestattungstermin beträgt bei einer Feuerbestattung ca. 2 Wochen.
Alle genannten Fristen beziehen sich auf den Todeszeitpunkt (bis auf die Beisetzungsfrist der Urne mit der Totenasche, s. o.).
Deswegen ist es ganz wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich nach Kenntnis des Todesfalles mit uns, Ihrem Bestatter, in Verbindung setzen. Für diesen Fall sind wir immer telefonisch erreichbar. Und natürlich kann das Erstgespräch auch außerhalb unserer Bürozeiten stattfinden – in unserem Stammhaus in Duisburg-Rheinhausen (Bergheim), unserer Niederlassung in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen oder bei Ihnen Zuhause.