
Um als Bestatter*in tätig sein zu dürfen, braucht es derzeit nur eine Gewerbeanmeldung.
Es gibt keine Berufszugangsregelung, keine rechtlich vorgeschriebene Vorbildung oder Ausbildung.
Das führt zwangsläufig zu einem sehr unterschiedlichen Angebot auf dem Markt der Bestatter*innen.
Getreu dem Motto „gestorben wird immer“ zieht er neben aus Hilfsbereitschaft motivierten Menschen eben auch Unternehmer an, die „das schnelle Geld“ vermuten.
Aber so einfach ist das eben dann doch nicht.
Seriöse und kompetente Bestatter*innen haben zum Beispiel umfangreiches Wissen über geltende Gesetze, Vorschriften und deren Fristen. Sie sind im Umgang mit Trauernden geschult. Und das auch in absoluten Ausnahmesituationen, wie z. B. nach einem Unfall, einem Suizid oder einem Kindstod. Sie verfügen über sehr umfangreiches Wissen über Bestattungskulturen und Rituale (um egal welcher Religion oder welcher Tradition gerecht werden zu können). Sie sind darauf geschult ansteckende Infektionen zu erkennen und eine Verbreitung zu verhindern. Sie haben alle handwerklichen Tätigkeiten gelernt und beherrschen sie sicher. Außerdem verfügen sie über sehr gute regionale Kenntnisse und Partner, mit denen sie nahezu jeden Wunsch umsetzen können.
Eine würdige Bestattung ist ein Menschenrecht.
Und dazu braucht es mehr als Organisationstalent, Hilfsbereitschaft und/oder Unternehmertum.
Wie finde ich einen guten Bestatter?
Es gibt verschiedene Qualitätsmerkmale auf die Sie achten können.
Die Ausbildung
Sie ist nicht zwingende Vorschrift, aber es gibt sie. Solide und wirklich gute Aus- und Weiterbildungsangebote.
Sie heißen „Bestattungsfachkraft“ und „geprüfter Bestatter“.
Beide Ausbildungen sind als Handwerksberuf anerkannt und Voraussetzung um eine Weiterbildung zum Meister machen zu können.
Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft erfolgt dual über 3 Jahre. Sie ist ideal für Berufsanfänger.
Die Fortbildung zum geprüften Bestatter findet hingegen berufsbegleitend statt (Dauer ca. 1 Jahr). Für die Prüfungszulassung muss man allerdings gewisse Kriterien erfüllen, wie z. B. mindestens 2 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und eine passende vorherige Ausbildung.
Die Begriffe „Bestattungsfachkraft“ und „Geprüfter Bestatter“ sind geschützt.
Wer diesen Titel trägt, verfügt auf jeden Fall über alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Bestattermeister
Den Meisterbrief im Bestatterhandwerk können Bestattungsfachkräfte und Geprüfte Bestatter nach bestandener Prüfung erlangen.
Der Bestattermeister ist die derzeit höchste fachliche Qualifikation.
Auch dieser Begriff ist geschützt.
Das Markenzeichen der Bestatter
Der Bundesverband der deutschen Bestatter e.V. vergibt das Markenzeichen an ausgewählte und geprüfte Bestattungsunternehmen. Es steht für Glaubwürdigkeit, Professionalität und Sicherheit. Also auch ein sicheres Zeichen für Sie, dass das Bestattungsinstitut über eine fachspezifische Qualifikation verfügt.

Zu guter Letzt
- Lassen Sie sich nicht von Billig-Angeboten locken und vergleichen Sie genau. Seriöse Bestatter erstellen Ihnen gerne, auch im Vorfeld, vollständige und genaue Kostenübersichten.
- Hören Sie sich bei Freunden und Bekannten um und fragen Sie nach deren Erfahrungen.
- Außerdem können Bewertungen wie bei Google helfen.
- Am allerwichtigsten ist jedoch, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Dazu gehört, dass man sich Zeit für Sie nimmt, Ihnen alle Fragen beantwortet und Ihnen vielleicht auch Tipps und Ratschläge mit auf den Weg gibt.

Der Meisterbrief und auch die Ausbildung sind derzeit freiwillige Maßnahmen.
Wir unterstützen die Kampagne „Ja! Zur Meisterpflicht“.
Denn was z. B. für Bäcker, Friseure und Klempner gilt, tut es für das Bestatter-Handwerk nicht.
Das Ziel des Berufsverbandes und seiner Mitglieder ist es, dass auch das Bestattungs-Handwerk meisterpflichtig wird, bei Neugründung. Das wäre ein wichtiger und effektiver Schritt Qualifikationen einzufordern, die es für Bestattungen zwingend braucht.