Definition:
Unter der Bestattungsfrist versteht man den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, in dem ein Verstorbener überführt, beigesetzt oder eingeäschert werden muss. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist dieser Zeitraum im Bestattungsgesetz (BestG NRW) streng geregelt: Die Erdbestattung oder Einäscherung muss spätestens zehn Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Die Überführung in eine Leichenhalle oder entsprechende Klimaräumlichkeiten muss zudem innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod abgeschlossen sein.
Details:
Auch wenn die gesetzlichen Fristen in Duisburg und ganz NRW eng gesteckt sind, bedeutet dies nicht, dass Sie zur Eile gezwungen sind. Bei Bestattungen Menge nutzen wir diese Zeitfenster bewusst, um Ihnen eine individuelle und ruhige Abschiednahme zu ermöglichen. Durch unsere hauseigenen, modernen Klimaräumlichkeiten in Duisburg-Rheinhausen sind wir nicht auf externe Friedhofskapellen angewiesen und können die 36-Stunden-Überführungsfrist unmittelbar und würdevoll einhalten. Zudem können Sie am offenen oder geschlossen Sarg in unseren Räumen Abschied nehmen.
Wichtig zu wissen: Während die Einäscherung innerhalb der Zehn-Tage-Frist erfolgen muss, gewährt der Gesetzgeber für die anschließende Urnenbeisetzung einen größeren Spielraum. In der Regel muss die Urne innerhalb von sechs Wochen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dies gibt Familien mehr Zeit, um den passenden Termin für die Trauerfeier zu finden. Sollten besondere Umstände vorliegen, unterstützen wir Sie zudem bei der Beantragung einer Fristverlängerung beim Gesundheitsamt Duisburg.
Weiterführende Informationen und praktische Tipps zur zeitlichen Planung finden Sie auch in unserem ausführlichen Ratgeber: Wann findet die Beerdigung nach dem Tod statt?