Definition:
Unter der Grabpflege versteht man das regelmäßige Instandhalten, Säubern und Bepflanzen einer Grabstätte. Sie dient nicht nur einem gepflegten Erscheinungsbild des Friedhofs, sondern ist auch ein sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung gegenüber dem Verstorbenen.
Details:
Die Verpflichtung zur Grabpflege liegt grundsätzlich bei den Nutzungsberechtigten der Grabstätte (meist den Angehörigen). Je nach Friedhofssatzung – beispielsweise auf den städtischen Friedhöfen in Duisburg – gibt es genaue Vorgaben zur Bepflanzung und Instandhaltung, die eingehalten werden müssen.
Zur klassischen Grabpflege gehören das Auszupfen von Unkraut, das Gießen, der Rückschnitt von Gehölzen sowie die wechselnde Bepflanzung je nach Jahreszeit. Wer diese Arbeit nicht selbst leisten kann oder möchte, hat verschiedene Alternativen:
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Pflegearme Grabstätten: Hierzu zählen Grabarten, bei denen der eigene Pflegeaufwand auf ein Minimum reduziert ist – etwa durch eine Vollabdeckung mit Grabplatten/Stein, die Nutzung von Bodendeckern oder teils bepflanzte Gemeinschaftsanlagen.
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Pflegefreie Grabstätten: Bei diesen Grabkonzepten (z. B. Beisetzungen auf Rasenfeldern, in Kolumbarien oder bei Baumgräbern) besteht keinerlei Pflegeverpflichtung seitens der Angehörigen. Auch Seebestattungen und Himmelsbestattungen zählen zu den pflegefreien Bestattungsarten.
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Dauergrabpflege: Für klassische Wahl- oder Reihengräber kann die Pflege über Verträge mit regionalen Friedhofsgärtnern für einen festgelegten Zeitraum im Voraus beauftragt und finanziell abgesichert werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen pflegearmen und pflegefreien Beisetzungsmöglichkeiten auf den Duisburger Friedhöfen sowie zur Vermittlung verlässlicher Partner für die Dauergrabpflege.