Definition:
Eine Obduktion (auch Autopsie oder Sektion genannt) ist eine medizinische Untersuchung eines Verstorbenen zur genauen Klärung der Todesursache. Grundsätzlich unterscheidet man im medizinischen Ablauf zwei Formen der Untersuchung:

  • Die äußere Leichenschau (Totenschau): Das ist die erste, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung durch einen Arzt (z. B. Notarzt oder Hausarzt). Er untersucht den Verstorbenen von außen, stellt den Tod fest, sucht nach sichtbaren Todeszeichen und stellt den Totenschein aus. Bleibt die Todesursache hier unklar oder besteht der Verdacht auf eine nicht natürliche Ursache, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
  • Die innere Leichenschau (Obduktion / Autopsie): Sie erfolgt nur bei Bedarf als zweiter Schritt in der Rechtsmedizin oder Pathologie. Hierbei werden die inneren Organe medizinisch untersucht, um die genaue Todesursache zweifelsfrei zu klären.

Details:
In der Praxis unterscheidet man zwischen einer klinischen Obduktion (auf Wunsch der Angehörigen oder Ärzte zur medizinischen Aufklärung) und einer gerichtlichen Obduktion.

Eine gerichtliche Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angeordnet, wenn Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, einen Unfall oder unklare Todesumstände vorliegen. In diesem Fall liegt die Entscheidung bei den Behörden; eine Zustimmung der Hinterbliebenen ist gesetzlich nicht erforderlich.

Ablauf und Würde des Verstorbenen: Für Sie als Angehörige bedeutet eine behördliche Anordnung zunächst eine zeitliche Verzögerung der Bestattungsplanung, da der Verstorbene in die Rechtsmedizin überführt wird. Wichtig zu wissen: Auch bei einer inneren Untersuchung wird mit höchster Pietät und Sorgfalt vorgegangen. Nach Abschluss aller Untersuchungen wird der Körper wieder sorgfältig verschlossen und hergerichtet, sodass eine spätere Abschiednahme am offenen Sarg in der Regel weiterhin würdevoll möglich ist.

Wie wir Sie unterstützen: Als Ihr Bestatter in Duisburg begleiten wir Sie in dieser belastenden Situation: Wir stehen im direkten Kontakt mit den zuständigen Behörden, überwachen den Bearbeitungsstatus und die Bestattungsfreigabe durch die Staatsanwaltschaft. Sobald die Freigabe erteilt ist, koordinieren wir die Überführung, damit die Beisetzung trotz der Verzögerung so zeitnah und würdevoll wie möglich stattfinden kann.

 

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