Definition:
Eine Obduktion (auch Autopsie genannt) ist die medizinische Untersuchung eines Verstorbenen zur Feststellung der genauen Todesursache. Im Bestattungswesen wird dieses Verfahren vor allem dann eingeleitet, wenn im Rahmen der ärztlichen Leichenschau die Todesart als „ungeklärt“ oder „nicht natürlich“ eingestuft wird. Sie dient dazu, zweifelsfrei zu klären, welche Umstände zum Tod geführt haben.
Details:
In der Praxis wird eine Obduktion meist behördlich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet (gerichtliche Obduktion). Dies geschieht immer dann, wenn Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, ein Unfallgeschehen oder ein unklarer Todesfall vorliegen. In diesem Fall liegt die Entscheidungsgewalt bei den Behörden, sodass eine Zustimmung der Angehörigen nicht erforderlich ist.
Für die Hinterbliebenen bedeutet eine solche Anordnung zunächst eine zeitliche Verzögerung der Bestattungsplanung. Der Verstorbene wird in die Rechtsmedizin überführt und kann erst nach Abschluss der Untersuchungen und der offiziellen Bestattungsfreigabe durch die Staatsanwaltschaft von uns abgeholt werden.
Als Ihr Bestatter in Duisburg begleiten wir Sie in dieser belastenden Situation: Wir stehen im direkten Kontakt mit den zuständigen Behörden, überwachen die Freigabe und koordinieren die anschließende Überführung, damit die Beisetzung trotz der behördlichen Schritte so zeitnah und würdevoll wie möglich stattfinden kann.