Bestattung Sternenkind

Definition:
Als Sternenkind (auch Schmetterlings- oder Engelskind) werden Babys bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Der Begriff beschreibt liebevoll Kinder, die „den Himmel erreicht haben, bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“.

Details:
Ob eine Bestattungspflicht besteht, hängt vom Geburtsgewicht, der Schwangerschaftswoche (SSW) sowie eventuellen Lebenszeichen ab:

  • Lebendgeburt: Zeigt ein Baby nach der Geburt Lebenszeichen (wie Herzschlag oder Atmung), besteht unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche eine offizielle Beisetzungspflicht.

  • Totgeburt: Ab einem Geburtsgewicht von 500 Grammm oder ab der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche gilt ein Verstorbenes Kind als Totgeburt und unterliegt der Bestattungspflicht sowie der behördlichen Beurkundung.

  • Fehlgeburt: Wiegt das Baby unter 500 Gramm und ist vor der 24. SSW verstorben, besteht gesetzlich keine Bestattungspflicht. Dennoch besitzen Eltern stets das Recht, ihr Kind individuell bestatten zu lassen. Zudem bieten viele Kliniken in Duisburg regelmäßige Sammelbestattungen für Frühgeburten auf speziellen Kinder- und Sternenkindergrabfeldern an.

Die Zeit mit einem Sternenkind ist kurz, weshalb das Schaffen wertvoller Erinnerungen (wie durch ehrenamtliche Fotografie oder persönliche Trostspender) eine bedeutende Rolle für die Trauerverarbeitung spielt.

Wir stehen verwaisten Eltern (und Geschwistern) in Duisburg mit besonderer Empathie und Achtsamkeit zur Seite, informieren über alle Wünsche und Möglichkeiten einer würdevollen Abschiednahme und begleiten Sie verlässlich durch diese schwere Zeit. Für die einfühlsame Unterstützung verfügen wir zudem über speziell geschulte Trauerbegleiter für Familien, Kinder und Jugendliche in unserem Team.

Beerdigung von Sternenkindern

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